15. Mai: Erster sportlicher Abstieg wird besiegelt

1965: Schalke steigt sportlich ab – aber muss doch nicht in Liga zwei

Perfekt ist der Gang in die Zweitklassigkeit bereits eine Woche früher, als die Knappen in der Glückauf-Kampfbahn dem MSV Duisburg mit 1:2 unterliegen. Am 15. Mai spielen die Knappen im Volksparkstadion ihr scheinbar letztes Erstligaspiel. Doch im Sommer 1965 folgt die Wende: Hertha BSC wird wegen „laufender Verstöße gegen das Bundesligastatut“ zum Zwangsabstieg verdonnert. Beim Kauf von Spielern bezahlten die Berliner zu viel Geld. Für die DFB-Funktionäre stellt sich damals die Frage, wie die entstandene Lücke in der Liga gefüllt werden soll.

Der Karlsruher SC, Tabellenvorletzter, erhebt den Anspruch, drinbleiben zu dürfen. In der Sitzung des Deutschen Fußball-Bundes vom 3. Juli 1965 erklärt schließlich der DFB-Vorstand, dass die sportlich abgestiegenen Badener in der Bundesliga verbleiben.

Diese Entscheidung zieht Proteste nach sich. Schlusslicht Schalke 04 ist mit der Regelung nicht einverstanden. Ein Mann namens Fritz Klein, ein Ministerialrat aus dem Justizministerium in Düsseldorf, argumentiert: „Die sportliche Gerechtigkeit fordert, keine Präzedenzfälle zu schaffen. (…) Entscheidet man sich aber für den KSC, dann muss auch Schalke eine Chance haben.“

Es folgt ein leidenschaftlicher Appell an das Traditionsbewusstsein der Delegierten. Die Seelenmassage ist so gründlich, dass von 128 Delegierten 95 für Schalke als 18. Verein in der Bundesliga stimmen. Der sportliche Abstieg wird aufgehoben.

So belässt der DFB beide Clubs in der Liga. Dazu kommen die Aufsteiger FC Bayern München und Borussia Mönchengladbach sowie aus politischen Gründen mit Tasmania 1900 ein Berlin-Vertreter – die Bundesliga zählt fortan 18 statt 16 Vereine.

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Source: © Feed by Schalke04.de

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