Erklärung des Ehrenrats

Der Ehrenrat hat in seiner Sitzung mit Clemens Tönnies vom 6. August ein gerichtsmäßiges Verfahren abgehalten. Unter Wahrung des Beratungsgeheimnisses legt der Ehrenrat Wert darauf, folgende Punkte die Aussagen und Behauptungen von Öffentlichkeit und Medien betreffend klarzustellen:

1.: Keines der Ehrenratsmitglieder steht in finanzieller oder wirtschaftlicher Abhängigkeit zu Clemens Tönnies. Niemand war also bei der Urteilsfindung befangen, was vor Beginn der Sitzung auch festgestellt und im Sitzungs­protokoll vermerkt wurde.

2.: Wie in jeder Gerichtsverhandlung üblich wurde zur Klärung des Sachverhaltes Herr Tönnies detailliert zum Geschehen befragt und auch der Live-Mitschnitt der gesamten Rede in die Beurteilung einbezogen.

3.: Der Ehrenrat hat die möglichen Satzungs- und Leitbildverstöße anhand unterschiedlicher juristischer und soziologischer Definitionen ausführlich diskutiert.

4.: Der Ehrenrat hat Herrn Tönnies wegen des Verstoßes gegen die Satzung und das Leitbild des Vereins unter Abwägung verschiedenster Gesichtspunkte die nach der Satzung zweithöchste mögliche Sanktion, eine mehrmonatige Suspendierung von bis zu drei Monaten, eröffnet. Diese Entscheidung wurde von Herrn Tönnies sofort akzeptiert und er hat erklärt, deshalb sein Amt für drei Monate ruhen zu lassen.

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