Schalke-Anhänger muss sich nicht wegen versuchten Mordes verantworten

Die Staatsanwaltschaft Essen hatte Ende Mai 2019 gegen drei Anhänger des FC Schalke 04 Anklage erhoben. Dabei war es um die Vorfälle am Rande des Achtelfinal-Hinspiels der Champions League am 20. Februar gegen Manchester City gegangen (2:3), wobei dem Hauptangeklagten versuchter Mord vorgeworfen wurde. Nun verkündete das Landgericht Essen in einer Mitteilung, dass der Anhänger sich nicht wegen Mordes zu verantworten hat. [weiter…]

Source: © Feed News by kicker.de

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