Letzte Infos zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung

Einlassbestimmungen und Hygienevorschriften

Bitte halte bereits vor Ankunft am Einlass einen gültigen Lichtbildausweis, Deinen Mitgliedsausweis und Dein Ticket zur Kontrolle bereit. Solltest Du noch kein Ticket besitzen, weil Du Dich spontan dazu entschieden hast teilzunehmen, so müsstest Du Dir es zunächst an einem der ausgeschilderten Kassenhäuser der VELTINS-Arena (Öffnung: 8.30 Uhr) ausstellen lassen. Darüber hinaus ist es notwendig, dass alle Teilnehmer einen digitalen und EU-konformen COVID-Impf-, Genesenen- oder Negativtestnachweis beim Stadioneinlass vorzeigen.

Der EU-konforme

• Impfnachweis (min. 14 Tage nach der zweiten Impfung)
• Genesenennachweis (min. 28 Tage und max. 6 Monate alt)
• Negativtestnachweis (Gültigkeitsdauer: max. 48 Stunden)

muss entweder in die CovPass-App oder in die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts hochgeladen werden.

Buche daher vorab am besten einen Test bei einer Teststation in Deutschland, die einen digitalen COVID-Testnachweis der EU anbietet und mit einer der beiden Apps zusammenarbeitet. Der Test muss personalisiert sein, d.h. Vor- und Nachname des Mitglieds müssen auf dem Testergebnis stehen.

Sollte es Dir nicht möglich sein, Deinen Test bzw. den Nachweis, dass Du vollständig geimpft oder genesen bist, in einer der beiden genannten Apps zu hinterlegen, so empfehlen wir dringend, die Validierung bereits auf dem Weg zum Stadioneingang vorzunehmen. Dies ist bei einem unserer zahlreichen Volunteers – sie tragen grün – im Außenbereich möglich. An den Kassenhäusern der VELTINS-Arena gibt es weitere Prüfstationen.

Du erhältst nach erfolgreicher Validierung ein Armband, das die 3G-Kontrolle am Eingang ersetzt. Dies wird dabei helfen, den Ablauf am Stadioneingang zu beschleunigen und Warteschlangen zu vermeiden.

Selbsttests oder Tests, die mehr als 48 Stunden vor Beginn der Mitgliederversammlung durchgeführt wurden, werden nicht akzeptiert.

Solltest Du Krankheitssymptome haben, bleibe bitte zuhause und besuche die Mitgliederversammlung zum Schutz aller Mitmenschen nicht!

Zutritt und Stimmberechtigung

Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich den Mitgliedern des FC Schalke 04 e.V. vorbehalten. Eine Vertretung ist nicht möglich. Mitglieder unter 14 Jahren haben die Möglichkeit, eine Begleitperson mitzubringen.

Stimmberechtigt sind sämtliche Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr. Nach § 4.3 der Satzung des FC Schalke 04 e.V. sind Mitglieder, die ihre Beiträge nicht bezahlt haben, ohne vom Ehrenrat davon befreit worden zu sein, von der Ausübung sämtlicher Mitgliedsrechte für die Dauer des Beitragsverzugs ausgeschlossen. Auch ein Zutritt zur Versammlung ist für diese Mitglieder nicht möglich.

Mitglieder, die ihren Beitrag erst kurzfristig überweisen, müssen den entsprechenden Einzahlungsbeleg am Tag der Mitgliederversammlung mitbringen. Sie können die Beiträge aber auch am Tag der Mitgliederversammlung an den Kassen West oder Ost bezahlen und werden dann zur Teilnahme zugelassen.

Sitzplatzzuweisung

Um eine besondere Rückverfolgbarkeit von möglichen Infektionsketten sicherstellen zu können, erfolgt durch den Verein eine feste Sitzplatzzuweisung. Eine freie Sitzplatzwahl, wie aus der Vergangenheit bei Mitgliederversammlungen des S04 in Präsenz gewohnt, ist daher in diesem Jahr leider nicht möglich. Bitte halte Dich unbedingt an die Platzangabe auf Deinem persönlichen Ticket.

Ausweise und Wahlunterlagen

Mitglieder müssen neben einem Lichtbildausweis auch ihren Mitgliedsausweis mitbringen. Sollte dieser veraltet oder nicht mehr auffindbar sein, reicht das Vorzeigen des digitalen Mitgliedsausweises über die Schalke 04 App. Alternativ können an den Kassen Ersatzausweise ausgestellt werden.

Beim Einlass werden der Mitgliedsausweis gescannt und der Lichtbildausweis kontrolliert. Danach erhält jeder Teilnehmer alle erforderlichen Wahlunterlagen.

Sonst noch wichtig

Parken: Die Parkplätze rund um die VELTINS-Arena sind geöffnet und können kostenfrei genutzt werden. Aus Hygiene-Gründen wir empfohlen, mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß anzureisen.

Verbotene Gegenstände: Bitte beachte, dass auch bei der Mitgliederversammlung keine Rucksäcke und Taschen größer als DIN-A4-Format erlaubt sein werden. In unserer Stadionordnung findest Du eine detaillierte Auflistung, welche Gegenstände nicht mit in die Arena genommen werden dürfen.

Verpflegung: Das Team des Schalke Caterings sorgt während der Mitgliederversammlung mit ausreichend Verkaufsständen für das leibliche Wohl. Die Kioske auf den Promenaden sind für die Teilnehmer der Mitgliederversammlung geöffnet. Dort können Getränke und Speisen mit Hilfe der Knappenkarte erworben werden. Sie kann bereits im Vorfeld mobil und kontaktlos über die App aufgeladen werden. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied einen Gutschein für ein 0,3l-Getränk. Er kann an allen Kiosken und Verkaufsstellen eingelöst werden.

Hilfe benötigt? Für die ordnungsgemäße Durchführung der Mitgliederversammlung sorgen viele Mitarbeiter des FC Schalke 04 e.V. sowie ehrenamtlich engagierte Helfer. Bei Fragen kannst Du Dich gerne jederzeit an diese wenden.

Fans mit Behinderung: Fans mit Behinderung, die ggf. Hilfe beim Vorlesen der Wahlzettel benötigen, oder anderweitig Unterstützung brauchen, melden sich direkt an den Eingängen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins. Ihnen kann jederzeit ein Volunteer zur Seite gestellt werden.

MitGEredet digital: Am vergangenen Donnerstag (15.7.) haben sich Thorsten Kramer und Sebastian Buntkirchen den Fragen der Mitglieder zur Organisation und Durchführung der außenordentlichen Mitgliederversammlung gestellt. Die Aufzeichnung der Veranstaltung ist ab sofort auf Schalke TV verfügbar.

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Source: © Feed by Schalke04.de

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