Die Beteiligung von Klubs an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen ist rechtmäßig. Diese Entscheidung verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Dienstag in Karlsruhe. Konkret betrifft das Urteil zunächst nur die Praxis der Hansestadt Bremen, wo Werder seit 2015 entsprechende Polizeieinsätze in Rechnung gestellt wurden. Andere Bundesländer erwägen jedoch, nachzuziehen.
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