Das Bundeskartellamt hat der DFL seine vorläufige kartellrechtliche Einschätzung zur sogenannten 50+1-Regel mitgeteilt. Nach Auffassung des Amtes kann die Grundregel aufgrund der damit verfolgten sportpolitischen Ziele kartellrechtlich unbedenklich sein. Für problematisch hält das Amt hingegen, dass die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Regel in ihrer jetzigen Fassung nicht sichergestellt ist, weil es Förderausnahmen gibt. Nun ist die DFL am Zug eine Stellungnahme zu verfassen. Die Einschätzung des Kartellamts im Wortlaut. [weiter…]
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