Weiteres Vorgehen Mitgliederversammlung 2021 – Kooptation Aufsichtsrat

Mitgliederversammlung

Vor dem Hintergrund der am 21. Juni in Nordrhein-Westfalen in Kraft tretenden Änderung der Coronaschutzverordnung kann der Verein die Mitgliederversammlung mit einem umfassenden Hygiene- und Infektionsschutzkonzept als Präsenzveranstaltung planen und wird in den nächsten Tagen die Mitglieder formal und fristgerecht dazu einladen. Sollte die Durchführung der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 17. Juli in Form einer Präsenzversammlung entgegen der heutigen Erwartung aufgrund eines erneuten Anstieges der Corona-Infektionen in Gelsenkirchen nicht möglich sein, soll stattdessen am 18. Juli eine außerordentliche Mitgliederversammlung in alternativer Form durchgeführt werden. Mehr Informationen zum Ablauf und zum weiteren Vorgehen erhalten die Mitglieder in der kurzfristig herausgehenden Einladung.

Auf dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung werden im Rahmen der Tagesordnung mit den Wahlen zum Aufsichtsrat, Wahlausschuss und Ehrenrat lediglich die aktuell dringlichsten Themen behandelt. Versammlungsleiter wird erneut der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dr. Jens Buchta, sein. Er wird mit seiner langjährigen Erfahrung noch durch diese außerordentliche Mitgliederversammlung führen, bevor er anschließend wie bereits angekündigt das Gremium verlässt.

Dr. Jens Buchta: „Der Aufsichtsrat lädt zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein, denn sie ermöglicht es uns, die dringend notwendigen Wahlen zur Besetzung der Gremien durchzuführen. Wir freuen uns, dass die derzeitige Pandemielage und die geänderten gesetzlichen Regelungen dies nunmehr aller Voraussicht nach in Form einer Präsenzversammlung zulassen, sind aber auch für alternative Lösungen gerüstet.“

Sonst noch wichtig: Nachdem das kooptierte Aufsichtsratsmitglied Ulrich Köllmann zum 31. März 2021 sein Mandat im Aufsichtsrat des FC Schalke 04 niedergelegt hatte, wurde nun mit Harald Förster, Geschäftsführer der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH, ein Nachfolger vom Aufsichtsrat kooptiert. Satzungsgemäß hat der Wahlausschuss dieser Kooptation zugestimmt. Die Amtsperiode beträgt zwei Jahre bis 2023.

Anzeige
Your Browser doesn’t support Iframes.
Anzeige
Your Browser doesn’t support Iframes.
Anzeige
Your Browser doesn’t support Iframes.

Source: © Feed by Schalke04.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.