DFB-Sportgericht verkündet Urteil zu Vorfällen bei Pokalspiel gegen Hertha

Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger wird der FC Schalke 04 gemäß der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt. Die Königsblauen hatten beantragt, einen Teilbetrag der Strafe in angemessener Höhe für ein konkretes Projekt im Kampf gegen Rassismus verwenden zu dürfen. Der DFB gab diesem Antrag statt: Bis zu 16.000 Euro darf und wird der Verein für die Durchführung von Qualifizierungs­workshops, in denen Verhaltensleitfäden zum Umgang mit Rassismus und Diskriminierung erarbeitet werden, nutzen. So werden Fans und Mitglieder weiter sensibilisiert und erhalten Hilfestellung für engagiertes Handeln.

Der S04 begrüßt die schnelle Urteilsfindung und akzeptiert das Strafmaß des DFB vollumfänglich.

Ein Spieler von Hertha BSC, Jordan Torunarigha, hatte von rassistischen Aussagen und Lauten gegen ihn während des Achtelfinal-Pokalspiels beider Mannschaften am 4.2. berichtet. Der S04 hatte daraufhin, auch nach einem Hinweis, der über die Anlaufstelle #stehtauf eingegangen war, unverzüglich mit Ermittlungen begonnen, die derzeit noch andauern.

Der Vorstand des FC Schalke 04 stellt fest: „Sinn ergeben Kampagnen, Aktionswochen und permanente Angebote wie die Anlaufstelle nur dann, wenn sie auch genutzt werden. Erfreulicherweise zeigt sich, dass dieses System auf Schalke funktioniert. Die Akzeptanz der Anlaufstelle belegt: Die S04-Fans schauen bei diskriminierenden Vorfällen nicht weg, sondern greifen ein. Darüber freuen wir uns sehr, sind aber auch froh, dass die wenigen Meldungen von Leitbildverstößen oder anderen Vergehen implizieren, dass es sich um Einzelfälle handelt.“

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Source: © Feed by Schalke04.de

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