Die Aufgaben des Ehrenrats ergeben sich aus § 5 der Vereinssatzung. Das Gremium besteht aus fünf aktiven oder passiven, über 30 Jahre alten Mitgliedern, die mindestens fünf Jahre dem Verein angehören. Mindestens zwei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben.
Ausgeschieden aus dem Ehrenrat sind Hans-Joachim Dohm, Prof. Dr. Klaus Bernsmann, Götz Bock und Bernhard Terhorst.
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